111.100
CH-BS
§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Der Kanton Basel-Stadt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Stadt — Der Kanton Basel-Stadt
1. Der Kanton Basel-Stadt ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
2. Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.