Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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140.50 DIDITBTNVoDiT CH-BL

§ 10 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Kompetenzteams

Behördenübergreifende digitale Basisplattformen
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§ 10 VoDiT — Kompetenzteams

1. Die zuständigen Dienststellen oder Organisationseinheiten setzen zur Führung der digitalen Basisplattformen Kompetenzteams ein.

2. Ein Kompetenzteam

a. sorgt für den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Support der Basisplattform;

b. plant, steuert und führt die Projekte mit Bezug zur Basisplattform in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationseinheiten;

c. stellt die Schulung der Benutzerinnen und Benutzer sicher.

3. Eine Weiterverrechnung von Kosten durch das Kompetenzteam findet ausschliesslich auf Basis der Betriebsbuchhaltung statt.

4. Anhang 1 nennt die Kompetenzteams, die zuständigen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten, die Aufgaben sowie die digitalen Basisplattformen.

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