140.50
DIDITBTNVoDiT
CH-BL
§ 10 Verordnung Digitale Transformation (VoDiT) - Kompetenzteams
Behördenübergreifende digitale Basisplattformen
§ 10 VoDiT — Kompetenzteams
1. Die zuständigen Dienststellen oder Organisationseinheiten setzen zur Führung der digitalen Basisplattformen Kompetenzteams ein.
2. Ein Kompetenzteam
a. sorgt für den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Support der Basisplattform;
b. plant, steuert und führt die Projekte mit Bezug zur Basisplattform in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationseinheiten;
c. stellt die Schulung der Benutzerinnen und Benutzer sicher.
3. Eine Weiterverrechnung von Kosten durch das Kompetenzteam findet ausschliesslich auf Basis der Betriebsbuchhaltung statt.
4. Anhang 1 nennt die Kompetenzteams, die zuständigen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten, die Aufgaben sowie die digitalen Basisplattformen.