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113.14 CH-BL

§ 8 Verordnung über den Heimatschein - Inkraftreten

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§ 8 Verordnung über den Heimatschein — Inkraftreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Vorbehalten bleibt die Bestimmung von § 6, die am 1. Dezember 1999 in Kraft tritt.

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