113.14
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Heimatschein - Gebühr
§ 5 Verordnung über den Heimatschein — Gebühr
1. Das Zivilstandsamt erhebt eine Gebühr für
a. die Ausstellung des Heimatscheins 30 Fr;
b. die Kraftloserklärung des Heimatscheins 20 Fr.