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CH-BL
§ 22 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung - Erleichterte Einbürgerung
§ 22 BüG BL — Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
1. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält dasjenige Gemeindebürgerrecht, welches sie bzw. er bisher irrtümlicherweise gemäss Register besessen hat.
2. Sofern im Register nicht bereits das Bürgerrecht einer basellandschaftlichen Gemeinde eingetragen war, erhält die Bewerberin oder der Bewerber das Gemeindebürgerrecht von Liestal.