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CH-BL
§ 4 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Aufgaben
Bezirksrat Laufental
§ 4 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen — Aufgaben
1. Während einer Übergangszeit von 10 Jahren seit Inkrafttreten des Vertrages vom 10. Februar 1983 über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden in den Kanton Basel-Landschaft besteht der Bezirksrat weiter.
2. Er nimmt die ihm durch den Aufnahmevertrag zukommenden Aufgaben wahr.