Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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100 CH-BL

§ 5 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Menschenwürde

Persönliche Rechte und Pflichten - Menschenwürde
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§ 5 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Menschenwürde

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

2. Sie zu achten ist Verpflichtung aller, sie zu schützen vornehmste Aufgabe staatlicher Gewalt.

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