Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
100 CH-BL

§ 124 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Wald

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (162 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 124 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Wald

1. Der Kanton sorgt für die Erhaltung des Waldes in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung. Er stellt sicher, dass der Wald seine Funktionen dauerhaft erfüllen kann.

2. Der Kanton unterstützt zusammen mit den Einwohnergemeinden die Waldwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass die Waldbewirtschaftung das Gemeinwohl berücksichtigt.

3. Die Einwohnergemeinden üben die Aufsicht über den Wald im Rahmen ihrer Gebietshoheit aus.

← § 123 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 125 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →