Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
100 CH-BL

§ 101 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Kultur

Öffentliche Aufgaben - Bildung und Kultur
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (162 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 101 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Kultur

1. Kanton und Gemeinden fördern das künstlerische und wissenschaftliche Schaffen sowie kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten.

2. Sie bemühen sich, Erkenntnisse und Leistungen aus Kunst und Wissenschaft allen zugänglich zu machen.

3. Sie können Einrichtungen der Kulturpflege unterhalten und Bestrebungen zur Gestaltung der Freizeit unterstützen.

← § 100 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 102 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →