Legislator · Kanton Bern — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
152.053.4 PDSDVGSIFDPODDSSIGSIDSSI CH-BE

Gegenstand (PDSDVGSI)

3 Articles / Provisions · Kanton Bern — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Statutory Text (3 Provisions)

1. Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b PDSG.

2. Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform) nach Artikel 18 GERES V.

1. Diese Verordnung gilt für die folgenden Einheiten der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

a) Unterstellte Organisationseinheiten,

b) Beaufsichtigte selbstständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben,

c) Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten (Art. 16 des Datenschutzgesetzes vom 19. Februar 1986 [KDSG][[3]](#enumeration_itemtext_content_fn_3279703_2_3_c)).

2. Die berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden pro zentrale Personendatensammlung in Anhang 1 aufgeführt.

3. Die Benutzerkonten der berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme werden anhand des Anhangs 1 erstellt.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →