Legislator Giurisprudenza & Legislazione
BGE 124 IV 145 Generato dall'IA

Federal Supreme Court Ruling on Homogeneous Ideal Concurrence in Endangering Life

Numero d'incarto BGE 124 IV 145
Autorità giudiziaria
Giurisdizione Svizzera · Tribunale federale (TF / DTF) (CH)
Esito del giudizio Accolto (Allowed)

Sintesi Legislator

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Federal Supreme Court Ruling on Homogeneous Ideal Concurrence in Endangering Life A defendant was convicted of threatening the lives of two people by firing a weapon while attempting to enter an ex-girlfriend's apartment, with the projectile ricocheting inside and potentially striking the two individuals standing behind the door. The Cantonal Court classified this as a single instance of endangering life, rejecting the state prosecutor's appeal for multiple endangerment on the grounds that only one action was involved. The Federal Supreme Court (Cassation Chamber) upheld the appeal, ruling that the endangering of two separate lives through one action constitutes "homogeneous ideal concurrence" (*gleichartige Idealkonkurrenz*). The court reasoned that under Article 68 Num. 1 of the Swiss Penal Code, the decisive factor is the violation of multiple, independent legal goods (the lives of two separate individuals), regardless of whether the same offense is violated multiple times, which requires a corresponding increase in sentencing severity; the matter was thus remanded to the lower court to determine if the facts alleged in the indictment covered the multiple endangerment and to adjust the sentence.

Regesto Legislator

Ufficiale

Regeste Art. 269 BStP und Art. 277ter BStP; Anklageprinzip, Tragweite des Rückweisungsentscheids. Ob ein bestimmter Sachverhalt (hier: die Gefährdung des Lebens von zwei Personen) von der Anklage erfasst ist, ist keine Frage des Bundesrechts. Deshalb hat im Falle der Gutheissung einer Nichtigkeitsbeschwerde die Vorinstanz über diese Frage zu befinden und gegebenenfalls, soweit es das kantonale Recht zulässt, eine Ergänzung der Anklage anzuordnen (E. 1). Art. 68 Ziff. 1 StGB und Art. 129 StGB; Gefährdung des Lebens; gleichartige Idealkonkurrenz. Wer durch eine Handlung das Leben von zwei Personen gefährdet, verletzt zwei selbständige Rechtsgüter (gleichartige Idealkonkurrenz) (E. 2).

Parole chiave

Generato dall'IA
esposizione a pericolo della vita altrui accusa commisurazione della pena motivi di cassazione ambito di applicazione ratione materiae concorso proprio

Disposizioni normative citate

Generato dall'IA
Art. 269 BStP
Art. 269 BStP und Art. 277ter BStP; Anklageprinzip, Tragweite des Rückweisungsentscheids.
Art. 277ter BStP
269 BStP und Art. 277ter BStP; Anklageprinzip, Tragweite des Rückweisungsentscheids.
Art. 68 Ziff. 1 StGB
Cited as the basis for applying penalty aggravation due to concurrence of offenses (gleichartige Idealkonkurrenz).
Art. 129 StGB
The offense of endangering life (Gefährdung des Lebens) which was the subject of the concurrence finding.
Art. 269 Abs. 1 BStP
Dieser Einwand betrifft jedoch keine Frage des Bundesrechtes, weshalb er im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig ist (Art. 269 Abs. 1 BStP).
Art. 68 StGB
Unter dem Gesichtspunkt von Art. 68 StGB kann es nur darauf ankommen, dass die Handlung mehrere Rechtsgutverletzungen bewirkt, aber nicht darauf, ob der Täter etwa mehrfach in eine Menschenmenge feuert oder aus einer Maschinenpistole eine Salve auf sie abgibt (STRATENWERTH, a.a.O.).

Giurisprudenza citata

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Questioni giuridiche chiave estratte da Legislator

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Art. 129 StGB

The offense of endangering life (Gefährdung des Lebens) which was the subject of the concurrence finding.

Art. 68 Ziff. 1 StGB

Cited as the basis for applying penalty aggravation due to concurrence of offenses (gleichartige Idealkonkurrenz).

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Sentenze successive che citano questa decisione (32)

P/18329/2024 (2025-03-31) · ge
Prostitution Encouragement, Usury, and Illegal Operation Convictions with Sequestration and Drug Charges
«…a même infraction plusieurs fois. Il est déterminant de constater que plusieurs biens juridiques ont été atteints (ATF [124 IV 145](https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/decis/search?query=124%20IV%20145) *in* SJ 1998 p. 737ss ; [113 IV 63](https://jus…»
SK.2024.33 (2025-02-07)
Acquittal of CFO in Foreign Bribery Case
«…e ses fonctions officielles ou si, par le comportement en question, il viole des devoirs de fonction (ATF 124 IV 145; 77 IV 49; 72 IV 183; arrêt du Tribunal pénal fédéral SK.2015.12 du 15 septembre 2015, consid. 4.1; arrêt du Tri…»
SST.2023.21 (2024-11-20) · ag
Company's Disobedience and False Accusations Upheld
«…gen Person sowohl wegen Übertretungen als auch Vergehen und Verbrechen nicht von echter Konkurrenz auszugehen (vgl. BGE 124 IV 145 E. 3b), mithin die beschuldigte Person nur wegen Art. 303 Ziff. 1 StGB zu bestrafen. Sodann ist weiter festzuhalten, da…»
SST.2023.23 (2024-11-20) · ag
Disobedience of Orders and False Accusations Upheld
«…gen Person sowohl wegen Übertretungen als auch Vergehen und Verbrechen nicht von echter Konkurrenz auszugehen (vgl. BGE 124 IV 145 E. 3b), mithin die beschuldigte Person nur wegen Art. 303 Ziff. 1 StGB zu bestrafen. Sodann ist weiter festzuhalten, da…»
OG.2023.00027 (2024-10-25) · gl
Theft and Endangerment Conviction Upheld, Sentence Increased
«…ehrfache Tatbegehung vorliegt, weil zwei Personen als selbstständige Tatobjekte entsprechend gefährdet wurden (vgl. BGE 124 IV 145). | | | | **5.3** | | **5.3.1** Nach Art. 285 Ziff. 1 StGB macht sich wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beam…»
S1 2023 21 (2024-05-16) · zg
Endangerment, Narcotics, and Weapons Conviction Upheld on Appeal
«…durch seine Schussabgabe J.________ und T.________ gefährdet, weshalb gleichartige Idealkonkurrenz vorliegt (BGE 124 IV 145 E. 3). Es liegt also eine mehr- fache Gefährdung des Lebens vor. 5.3.3 Zweite Schussabgabe Auch betreffe…»
SK 2022 416 (2023-08-16) · be
Attempted Grievous Bodily Harm, Speedy Trial Violation, and Deportation Affirmation
«…urch eine Handlung die physische Integrität zweier Personen verletzt bzw. schwer zu verletzen versucht (BGE 124 IV 145). Es liegen somit zwei Rechtsgutsverletzungen vor und es gelan- gen die Grundsätze der Strafzumessung beim Zusamm…»
SK 2021 438 (2023-06-14) · be
Excessive Speed and Reckless Driving Causing Grievous Bodily Harm
«…gleichartige Idealkonkur- renz vor, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen ist (BGE 124 IV 145, E. 3c; BSK StGB – MAEDER, Art. 129 N 58 ff.). Gleiches gilt für die mehrfach fahrlässige Körperverlet- z…»
P/12914/2013 (2023-04-04) · ge
Foreign Public Bribery and Forgery Convictions Upheld in Mining Concession Case
«…- 287/358 - fonctions officielles ou si, par le comportement en question, il viole des devoirs de fonction (ATF 124 IV 145 ; 77 IV 49 ; 72 IV 183 ; arrêts du Tribunal pénal fédéral SK.2015.12 du 15 septembre 2015, consid. 4.1 ; 6S.108/1999 du…»
SB.2018.113 (2022-11-20) · bs
Prosecution Appeal and Cross-Appeal Regarding Sentence and Deportation for Multiple Threats
«…müssten im Verhältnis zueinander selbständig und die Individualität der betroffenen Rechtsgüter von Bedeutung sein (BGE 124 IV 145, 147 E. 3.b). Gemäss Lehre ist gleichartige Idealkonkurrenz anzunehmen, wenn das tatbestandliche Unrecht nicht nur gest…»
SK.2022.20 (2022-09-19)
Defendant Sentenced for Attempted Murder, Terrorism, and Prostitution with Considerations for Mental State
«…ale omogeneo, mentre se sono protetti da differenti disposizioni penali si ha un concorso ideale eterogeneo (DTF 124 IV 145 consid. 3b; 113 IV 63 consid. 3). 2.3 Si ha invece un «concorso» improprio (o imperfetto) di norme quando la…»
SK 2020 78 (2020-11-25) · be
Cantonal Supreme Court Upholds Convictions for Affray and Attempted Severe Bodily Harm; Orders Expulsion of Foreign Nationals.
«…, si un coffre d’un hôtel est forcé et les biens de plusieurs clients volés, il n’y a qu’un seul vol (ATF 124 IV 145 consid. 3 ; DANIEL STOLL, in Commentaire romand, Code pénal I, 2009, nos 22-23 ad art. 49 CP ; JÜRG BEAT ACKERMA…»
2Q4 19 13 (2019-11-20) · lu
Animal Cruelty Conviction and Sentencing for Excessive Whipping of Horses
«…mehrere verschiedene Tatbestände (ungleichartige Idealkonkurrenz) bei der Anwendung auf eine Handlung konkurrieren (BGE 124 IV 145). Realkonkurrenz liegt dagegen vor, wenn mehrfach derselbe Tatbestand (gleichartige Realkonkurrenz) oder mehrere versch…»
P/14559/2017 (2018-11-13) · ge
Perjury and Obstruction of Justice Appeal Regarding False Traffic Violation Testimony
«…plusieurs biens juridiques ont été atteints et non pas de savoir s'il s'agit d'un concours homogène ou hétérogène (ATF [124 IV 145](https://justice.ge.ch/apps/decis/fr/decis/search?query=124%20IV%20145) consid. 3b p. 148). **3.7.1.** Le concours ent…»
STBER.2018.10 (2018-10-17) · so
State v. [Accused Name]: Attempted Coercion, Firearms Offenses, and Life Endangerment Appeal
«…wehr 1,2 m am Opfer vorbei (BGE 94 IV 60). - Schuss in eine Wohnung, in der sich zwei Personen befanden (BGE 124 IV 145). - Schuss mit einer Armbrust aus 2,4 Metern Distanz in Richtung Opfer, wobei der Pfeil 57 – 68 Zentimeter o…»

Testo completo

Urteilskopf

124 IV 145

26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Mai 1998 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen B. (Nichtigkeitsbeschwerde)

Regeste

Art. 269 BStP und Art. 277ter BStP; Anklageprinzip, Tragweite des Rückweisungsentscheids.

Ob ein bestimmter Sachverhalt (hier: die Gefährdung des Lebens von zwei Personen) von der Anklage erfasst ist, ist keine Frage des Bundesrechts. Deshalb hat im Falle der Gutheissung einer Nichtigkeitsbeschwerde die Vorinstanz über diese Frage zu befinden und gegebenenfalls, soweit es das kantonale Recht zulässt, eine Ergänzung der Anklage anzuordnen (E. 1).

Art. 68 Ziff. 1 StGB und Art. 129 StGB; Gefährdung des Lebens; gleichartige Idealkonkurrenz.

Wer durch eine Handlung das Leben von zwei Personen gefährdet, verletzt zwei selbständige Rechtsgüter (gleichartige Idealkonkurrenz) (E. 2).

Sachverhalt ab Seite 146

BGE 124 IV 145 S. 146

Das Kantonsgericht St. Gallen fand am 17. Februar 1998 B. schuldig der Gefährdung des Lebens, der Freiheitsberaubung, des Betrugs, der mehrfachen Hehlerei, der Sachbeschädigung, der schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Es bestrafte ihn mit 8 Jahren Zuchthaus und verwies ihn für 15 Jahre aus dem Gebiet der Schweiz.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, das Urteil des Kantonsgerichts aufzuheben und die Sache zu neuer Entscheidung (wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens) an die kantonale Behörde zurückzuweisen.

Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde gut

Erwägungen

aus folgenden Erwägungen:

1. Der Beschwerdegegner macht geltend, die von der Beschwerdeführerin verlangte Verurteilung wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens sei mit dem Anklageprinzip nicht zu vereinbaren. Dieser Einwand betrifft jedoch keine Frage des Bundesrechtes, weshalb er im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig ist (Art. 269 Abs. 1 BStP). Im Falle der Gutheissung der Nichtigkeitsbeschwerde wird die Vorinstanz prüfen, ob die Anklage auch die mehrfache Gefährdung des Lebens erfasst und gegebenenfalls, soweit es das kantonale Recht zulässt, eine Ergänzung anordnen (vgl. BGE 113 IV 68 E. 2c).

2. Angefochten wird die Beurteilung des folgenden Sachverhalts: Der Beschwerdegegner wollte nach der Trennung von einer Freundin deren Wohnung betreten, um mit ihr zu reden. Diese versuchte durch die verschlossene Tür vergeblich, den polternden Beschwerdegegner fortzuschicken. Ihr Ehemann öffnete hierauf die Tür einen Spaltbreit und drückte sie wieder zu, als der Beschwerdegegner seine schussbereite Waffe in den Türspalt hielt. Beim Rückzug der Waffe löste sich ein Schuss. Das Projektil prallte in der Wohnung an mehreren Orten ab und hätte die beiden hinter der Tür stehenden Personen ohne weiteres treffen können.

BGE 124 IV 145 S. 147

Die Vorinstanz qualifiziert diesen Sachverhalt als Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) und führt dazu im angefochtenen Punkt aus, es seien zwar zwei Personen gefährdet worden, aber mit einer einzigen Handlung, die nicht in Teilakte zerfalle, so dass eine mehrfache Tatbegehung ausscheide.

Die Beschwerdeführerin wendet ein, damit verkenne die Vorinstanz die Regeln der gleichartigen Idealkonkurrenz. Der Beschwerdegegner habe durch ein und dieselbe Handlung das Leben und damit das höchste Rechtsgut von zwei Personen gefährdet. Das müsse zu einer Strafschärfung im Sinne von Art. 68 Ziff. 1 StGB führen.

3. a) Nach überwiegender Auffassung ist Idealkonkurrenz nicht nur dann gegeben, wenn die eine in Frage stehende Handlung mehrere verschiedene Tatbestände, sondern auch, wenn sie denselben Tatbestand mehrfach erfüllt, beispielsweise bei einem Sprengstoffanschlag, durch den mehrere Personen verletzt werden. Die erste Variante wird ungleichartige und die zweite gleichartige Idealkonkurrenz genannt (STRATENWERTH, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 2. Auflage, Bern 1996, § 19 N. 6). Diese Auffassung vertreten: GRAVEN, L'infraction pénale punissable, Bern 1993, S. 324 (ein Fahrzeugführer verursacht den Tod von zwei Menschen); REHBERG, Strafrecht I, 6. Auflage, Zürich 1996, S. 267 (bei der Sprengung eines Flugzeugs werden verschiedene Personen getötet); SCHWANDER (Das schweizerische Strafgesetzbuch, 2. Auflage, Zürich 1964, Nr. 320) nimmt gleichartige Idealkonkurrenz an, wenn eine Handlung den gleichen Strafsatz mehrmals verletzt: die Mutter tötet ihre Zwillinge, der Täter tötet in entschuldbarer Gemütsbewegung mehrere Personen oder verletzt mehrere Personen schwer oder greift mit der gleichen Äusserung die Ehre mehrerer an; TRECHSEL/NOLL, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 4. Auflage, Zürich 1994, S. 258; SCHULTZ, Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts, Band 1, 4. Auflage, Bern 1982, S. 132. Für das deutsche Recht nehmen SCHÖNKE/SCHRÖDER/STREE (Strafgesetzbuch, 25. Auflage, München 1997, § 52 N. 26) gleichartige Idealkonkurrenz etwa an, wenn mehrere Menschen durch eine Explosion getötet werden, der Täter zwei Kinder gleichzeitig zur Duldung sexueller Handlungen auffordert oder mehrere Personen in einem Raum eingesperrt werden; Vogler, Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 10. Auflage, Berlin 1985, § 52 N. 35.

Eine andere Auffassung vertreten HAFTER (Lehrbuch des schweizerischen Strafrechts, Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Bern 1946, S. 372), der Idealkonkurrenz ablehnt, wenn jemand durch Sprengstoff

BGE 124 IV 145 S. 148

viele Menschen tötet oder durch ein Wort mehrere Personen beleidigt, weil bei solchen gelegentlich als gleichartige Idealkonkurrenz bezeichneten Vorgängen nicht mehrere Gesetze zusammenträfen; mit ähnlicher Begründung Logoz/Sandoz, Commentaire du Code pénale suisse, Neuchâtel/Paris 1976, Art. 68 N. 1a.

b) Der überwiegenden Auffassung ist zuzustimmen. Unter dem Gesichtspunkt von Art. 68 StGB kann es nur darauf ankommen, dass die Handlung mehrere Rechtsgutverletzungen bewirkt, aber nicht darauf, ob der Täter etwa mehrfach in eine Menschenmenge feuert oder aus einer Maschinenpistole eine Salve auf sie abgibt (STRATENWERTH, a.a.O.). Entscheidend ist, dass mehrere Rechtsgüter verletzt werden, nicht ob diese Rechtsgüter im gleichen oder in verschiedenen Artikeln geregelt sind (SCHWANDER, a.a.O., N. 322). Allerdings kann gleichartige Idealkonkurrenz nur dann vorliegen, wenn im Rahmen desselben Tatbestands mehrere, trotz ihrer Gleichartigkeit selbständige Tatobjekte durch eine Handlung beeinträchtigt werden (SCHÖNKE/SCHRÖDER/STREE, a.a.O., § 52 N. 24). Die Rechtsgutverletzungen müssen im Verhältnis zueinander selbständig sein. Sticht der Täter nämlich bei der vorsätzlichen Tötung mehrfach auf das Opfer ein, so ist sein Verhalten eine Handlung und eine Verletzung des Strafgesetzes, so dass jede Konkurrenz entfällt. Das gleiche gilt, wo die Individualität der betroffenen Rechtsgüter wie bei Vermögensdelikten strafrechtlich ohne Bedeutung ist: Es ist ein Diebstahl, wenn der Safe eines Hotels ausgeplündert wird, der die Wertsachen verschiedener Gäste enthält (STRATENWERTH, a.a.O.).

c) Im zu beurteilenden Fall gefährdete der Beschwerdegegner durch eine Handlung das Leben von zwei Personen und verletzte damit zwei im Verhältnis zueinander selbständige Rechtsgüter. Damit liegen zwei Rechtsgutverletzungen vor und ist nach dem Gesagten gleichartige Idealkonkurrenz anzunehmen, die zu einer Strafschärfung im Sinne von Art. 68 Ziff. 1 StGB führt. Ein Strafschärfungsgrund muss bei der Festsetzung des Strafmasses mindestens straferhöhend wirken (BGE 116 IV 300 E. 2b/aa).

Die Beschwerde wird daher gutgeheissen, das Urteil im angefochtenen Umfang aufgehoben und insoweit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

4. (Kostenfolgen)