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Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz

4 Articoli / Disposizioni · Austria
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Testo normativo (4 Articoli)

Bundesrecht Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz

Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt

Bundesrecht Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz

Aenderungen in der Territorial-Abtheilung der Sprengel der Landes-, Handels- und Kreisgerichte durch Ausscheidung oder Zuweisung einzelner Bezirksgerichte und durch Vereinigung bestehender oder Errichtung neuer Gerichtshöfe können auf dem Verordnungswege nur nach Einholung oder Entgegennahme des Gutachtens des Landtages erfolgen.

Das Gleiche gilt von der Aenderung des Amtssitzes der Gerichtshöfe erster Instanz.

Bundesrecht Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz

Jede der im §. 1 erwähnten Abänderungen der Territorial-Abtheilung zweier oder mehrerer Gerichtshofsprengel hat für die Richter der betreffenden Gerichtshöfe die Wirkung einer Veränderung in der Organisation im Sinne des §. 43 des Gesetzes vom 21. Mai 1868 (R.G.Bl. Nr. 46)

Bundesrecht Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird der Justizminister beauftragt.

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