Änderung von Standesamtsbezirken
Statutory Text (5 Provisions)
Änderung von Standesamtsbezirken
Oberösterreich
N6197110216W
Der Standesamtsbezirk Riedlingsdorf in Pinkafeld wird mit Wirkung vom 31.12.1971 aufgelöst.
Für das Gebiet der Gemeinde Riedlingsdorf wird mit Wirkung vom 1. 1. 1972 ein neuer Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Riedlingsdorf (Standesamt Riedlingsdorf) gebildet.
Für das Gebiet der Gemeinde Wiesfleck wird mit Wirkung vom 1. 1. 1972 ein neuer Standesamtsbezirk mit dem Sitz in Wiesfleck (Standesamt Wiesfleck) gebildet.
(1) Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, obliegt der Landespolizeidirektion
(2) Die Landespolizeidirektion hat bei Amtshandlungen nach Abs. 1 lit. f und g den Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (Anm: LGBl.Nr. 4/2013)
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 20. November 1964, LGBl. Nr. 4/1965, über den sachlichen Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden bei Vollziehung der Straßenverkehrsordnung 1960 außer Kraft.