Änderung der Sprengel der politischen Bezirke
Statutory Text (5 Provisions)
Änderung der Sprengel der politischen Bezirke
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Erkenntnis vom 19 März 1926, Z K I 1/26/11, seine Feststellung zur Frage der verfassungsgesetzlichen Zuständigkeit in den Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Pächterwesens in folgenden Rechtssätzen zusammengefaßt
1. Die Einrichtung von Pächterbeiräten ist eine Angelegenheit des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und fällt sohin nach Gesetzgebung und Vollziehung in deren Zuständigkeit.
2. Die Errichtung und Auflösung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen sowie das Verfahren bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen fällt als eine Angelegenheit des Zivilrechtswesens nach Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.
Das Gebiet der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und St. Georgen am Leithagebirge wird aus dem Sprengel des politischen Bezirkes Eisenstadt-Umgebung ausgeschieden und mit dem Gebiet der Freistadt Eisenstadt vereinigt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in Kraft.