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10000068 AT

Zurücknahme der Anerkennung der Vita-Quelle als Heilquelle

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Landesrecht Zurücknahme der Anerkennung der Vita-Quelle als Heilquelle

Zurücknahme der Anerkennung der Vita-Quelle als Heilquelle

Landesrecht Zurücknahme der Anerkennung der Vita-Quelle als Heilquelle

Gemäß § 11 Abs. 3 des Bgld. Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBl. Nr. 15, wird kundgemacht, daß die Bgld. Landesregierung mit Bescheid vom 17. Juli 1967 die Anerkennung der auf der Parz. Nr. 198 der KG. Sulz bei Güssing erschlossenen Vita-Quelle I als Heilquelle gemäß § 11 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Z 1 leg. cit. zurückgenommen hat.

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