10000034
AT
Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten
2 Articles / Provisions · Österreich — Nationale Gesetzgebung
Statutory Text (2 Provisions)
Landesrecht Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten
Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten
Landesrecht Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten
Unter Internaten sind nur Anstalten zu verstehen, die Zöglinge beherbergen. Die Vorschriften des § 1 der Verordnung bezieht sich auf Lehr- und Erziehungsanstalten nur dann, wenn sie Internate sind.
Die Anstalten und Internate sind
Im Verwaltungsbezirk Neusiedl am See
In Neusiedl am See
Im Verwaltungsbezirk Eisenstadt
In Wimpassing.
Im Bereich des Magistrates der Freistadt Eisenstadt
In Eisenstadt.
Im Verwaltungsbezirk Mattersburg
In Mattersburg.
Im Verwaltungsbezirk Oberpullendorf
In Steinberg und Lockenhaus.
Im Verwaltungsbezirk Oberwart
In Bernstein, Oberschützen, Oberwart und Rechnitz.