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10000034 AT

Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten

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Statutory Text (2 Provisions)

Landesrecht Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten

Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten

Landesrecht Anzeigepflicht bei Erkrankungen in Anstalten und Internaten

Unter Internaten sind nur Anstalten zu verstehen, die Zöglinge beherbergen. Die Vorschriften des § 1 der Verordnung bezieht sich auf Lehr- und Erziehungsanstalten nur dann, wenn sie Internate sind.

Die Anstalten und Internate sind

Im Verwaltungsbezirk Neusiedl am See

In Neusiedl am See

Im Verwaltungsbezirk Eisenstadt

In Wimpassing.

Im Bereich des Magistrates der Freistadt Eisenstadt

In Eisenstadt.

Im Verwaltungsbezirk Mattersburg

In Mattersburg.

Im Verwaltungsbezirk Oberpullendorf

In Steinberg und Lockenhaus.

Im Verwaltungsbezirk Oberwart

In Bernstein, Oberschützen, Oberwart und Rechnitz.

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