10000016
AT
Art. 10 V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
Bundesrecht V. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz
Art. 10
Die Tatsache, daß eine neutrale Macht eine Verletzung ihrer Neutralität selbst mit Gewalt zurückweist, kann nicht als eine feindliche Handlung angesehen werden.