10000009
AT
§ 2a Landeskulturfonds, Gesetz
Landesrecht Landeskulturfonds, Gesetz
§ 2a
Der Fonds hat Richtlinien für die Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 1 zu erlassen. In diese Richtlinien sind insbesondere nähere Bestimmungen aufzunehmen über