Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
177.11 PVOOPRRPOPers CH-ZH

Art. 51 : Personalverordnung (PVO)

Originalquelle öffnen ↗ Full Act (55 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 51

25 Die besonderen Informations- und Mitwirkungsrechte des Besondere

Personals und der Personalausschüsse in Fragen der Arbeitssicherheit Informations-

und des Gesundheitsschutzes, bei der Auslagerung oder beim Über- und Mit-

gang von Ämtern, bei der Schliessung von Ämtern oder Teilen davon

sowie beim Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge

und bei der Auflösung eines Anschlussvertrages richten sich nach dem

Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Information und Mit-

sprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben7.

1.4.25-128

13

177.11

Personalverordnung (PVO)

Austausch mit

dem Personal

Verbot der

Benachteiligung

Inkrafttreten,

Aufhebung

früheren Rechts

← Art. 50 Personalverordnung (PVO) Art. 51a →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →