177.11
PVOOPRRPOPers
CH-ZH
Art. 51 : Personalverordnung (PVO)
Art. 51
25 Die besonderen Informations- und Mitwirkungsrechte des Besondere
Personals und der Personalausschüsse in Fragen der Arbeitssicherheit Informations-
und des Gesundheitsschutzes, bei der Auslagerung oder beim Über- und Mit-
gang von Ämtern, bei der Schliessung von Ämtern oder Teilen davon
sowie beim Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge
und bei der Auflösung eines Anschlussvertrages richten sich nach dem
Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Information und Mit-
sprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben7.
1.4.25-128
13
177.11
Personalverordnung (PVO)
Austausch mit
dem Personal
Verbot der
Benachteiligung
Inkrafttreten,
Aufhebung
früheren Rechts