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177.10 PGLPLPers CH-ZH

Art. 50 : Personalgesetz (PG)

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Art. 50

1 Angestellte dürfen keine Geschenke oder andere Ver-

günstigungen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung

stehen oder stehen könnten, für sich oder für andere annehmen oder

sich versprechen lassen.

2 Ausgenommen sind Höflichkeitsgeschenke von geringem Wert.

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Personalgesetz (PG)

177.10

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Court Decisions Applying This Provision (2)

ZH_OG_004_VB180001_2018-12-12 · zh (§ 50-55 PG)
Supervisory Complaint Against Judge's Public Criticism of Prosecutor's Charging Decision
- 13 - Pflicht, sich in begründeten Fällen einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu un- terziehen (§ 50-55 PG). Amtspflichten von Richterinnen und Richtern können in einem Spannungsverhältnis mit der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 30 A
VB180001 · zh (§ 50-55 PG)
Administrative Complaint Against Substitute Judge's Remarks on Prosecution Strategy
- 13 - Pflicht, sich in begründeten Fällen einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu un- terziehen (§ 50-55 PG). Amtspflichten von Richterinnen und Richtern können in einem Spannungsverhältnis mit der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 30 A