Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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177.10 PGLPLPers CH-ZH

Art. 42 : Personalgesetz (PG)

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Art. 42

Der Regierungsrat regelt

a. den Ersatz der dienstlichen Auslagen,

b. den Ersatz von Sachschaden, den Angestellte im Zusammenhang

mit der Dienstausübung erleiden.

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