177.10
PGLPLPers
CH-ZH
Art. 41 : Personalgesetz (PG)
Art. 41
1 Der Regierungsrat regelt den Anspruch auf Teuerungs-
zulagen. Diese werden in den Grundlohn eingebaut und versichert.
2 Die Angestellten haben Anspruch auf Familienzulagen. Der Re-
gierungsrat regelt das Nähere.13