Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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177.10 PGLPLPers CH-ZH

Art. 41 : Personalgesetz (PG)

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Art. 41

1 Der Regierungsrat regelt den Anspruch auf Teuerungs-

zulagen. Diese werden in den Grundlohn eingebaut und versichert.

2 Die Angestellten haben Anspruch auf Familienzulagen. Der Re-

gierungsrat regelt das Nähere.13

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