Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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Art. 39a : Personalgesetz (PG)

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Art. 39a

18 1 Der Kanton kann gesundheitlich beeinträchtigten An-

gestellten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ein Case Management

anbieten.

2 Ziele des Case Management sind die rasche Rückkehr an den bis-

herigen oder einen neuen Arbeitsplatz und die Verhinderung einer

ganzen oder teilweisen Invalidität.

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