177.10
PGLPLPers
CH-ZH
Art. 39a : Personalgesetz (PG)
Art. 39a
18 1 Der Kanton kann gesundheitlich beeinträchtigten An-
gestellten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ein Case Management
anbieten.
2 Ziele des Case Management sind die rasche Rückkehr an den bis-
herigen oder einen neuen Arbeitsplatz und die Verhinderung einer
ganzen oder teilweisen Invalidität.