Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
177.10 PGLPLPers CH-ZH

Art. 36 : Personalgesetz (PG)

Originalquelle öffnen ↗ Full Act (68 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 36

19 1 Die obersten kantonalen Gerichte und, im Einverneh- Dezentrale

men mit der Direktion, die Direktionen des Regierungsrates können Personal-

dezentrale Personalmanagementsysteme betreiben.

2 Die obersten kantonalen Gerichte und die Direktionen erlassen

Bestimmungen über ihre Personalmanagementsysteme. Sie regeln ins-

besondere

a. die Zugriffsrechte,

b. die Kategorien der gespeicherten Daten,

c. die Massnahmen der Datensicherheit.

§§ 37 und 38.20

III. Rechte und Pflichten der Angestellten

A. Rechte

← Art. 35 Personalgesetz (PG) Art. 39 →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →