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177.10 PGLPLPers CH-ZH

Art. 32 : Personalgesetz (PG)

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Art. 32

1 Der Kanton17 schützt seine Angestellten vor ungerecht-

fertigten Angriffen und Ansprüchen.

2 Der Regierungsrat regelt die volle oder teilweise Übernahme der

Kosten für den Rechtsschutz der Angestellten, wenn diese im Zusam-

menhang mit der Ausübung ihres Dienstes auf dem Rechtsweg belangt

werden, oder wenn sich zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber Dritten

die Beschreitung des Rechtswegs als notwendig erweist.

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Court Decisions Applying This Provision (3)

ZH_VG_001_-VB-2023-00656_2024-08-29 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
University Professor Liable for Misuse of Research Funds for Private Legal Fees
VUNTERSUCHUNG ANWALTSKOSTEN DRITTMITTEL FORSCHUNGSBEITRAG RÜCKFORDERUNG RÜCKZAHLUNG | | | | Rechtsnormen: | | Art. 102 Abs. 1 OR § 32 Abs. 2 PG | | | | Publikationen: | | - keine - | | Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) | | Gewichtung: 3 | | | | |
ZH_VG_001_-VB-2018-00499_2019-08-22 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
Municipal Authority Head Legal Fee Reimbursement Dispute
t, lässt sich auf die Beschwerde nicht eintreten (E. 1.1). Die Zuständigkeit für die Gewährung einer Kostenübernahme gestützt auf § 32 Abs. 2 PG für ein Mitglied der Exekutive der Stadt C liegt nicht bei der Behörde D; es kann demnach offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin
ZH_VG_001_-VB-2018-00499_22-08-2019 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
Former Official's Legal Fee Reimbursement Denied
t, lässt sich auf die Beschwerde nicht eintreten (E. 1.1). Die Zuständigkeit für die Gewährung einer Kostenübernahme gestützt auf § 32 Abs. 2 PG für ein Mitglied der Exekutive der Stadt C liegt nicht bei der Behörde D; es kann demnach offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin