177.10
PGLPLPers
CH-ZH
Art. 32 : Personalgesetz (PG)
Art. 32
1 Der Kanton17 schützt seine Angestellten vor ungerecht-
fertigten Angriffen und Ansprüchen.
2 Der Regierungsrat regelt die volle oder teilweise Übernahme der
Kosten für den Rechtsschutz der Angestellten, wenn diese im Zusam-
menhang mit der Ausübung ihres Dienstes auf dem Rechtsweg belangt
werden, oder wenn sich zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber Dritten
die Beschreitung des Rechtswegs als notwendig erweist.
Court Decisions Applying This Provision (3)
ZH_VG_001_-VB-2023-00656_2024-08-29 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
University Professor Liable for Misuse of Research Funds for Private Legal Fees
VUNTERSUCHUNG ANWALTSKOSTEN DRITTMITTEL FORSCHUNGSBEITRAG RÜCKFORDERUNG RÜCKZAHLUNG | | | | Rechtsnormen: | | Art. 102 Abs. 1 OR § 32 Abs. 2 PG | | | | Publikationen: | | - keine - | | Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) | | Gewichtung: 3 | | | | |
ZH_VG_001_-VB-2018-00499_2019-08-22 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
Municipal Authority Head Legal Fee Reimbursement Dispute
t, lässt sich auf die Beschwerde nicht eintreten (E. 1.1). Die Zuständigkeit für die Gewährung einer Kostenübernahme gestützt auf § 32 Abs. 2 PG für ein Mitglied der Exekutive der Stadt C liegt nicht bei der Behörde D; es kann demnach offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin
ZH_VG_001_-VB-2018-00499_22-08-2019 · zh (§ 32 Abs. 2 PG)
Former Official's Legal Fee Reimbursement Denied
t, lässt sich auf die Beschwerde nicht eintreten (E. 1.1). Die Zuständigkeit für die Gewährung einer Kostenübernahme gestützt auf § 32 Abs. 2 PG für ein Mitglied der Exekutive der Stadt C liegt nicht bei der Behörde D; es kann demnach offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin