172.110.2
OVDSRODSDS
CH-ZH
Art. 7 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)
Art. 7
1 Die Finanz- und Personaladministration sowie die Informa- Administrative
tikdienstleistungen für die Rekursabteilung und die Vollzugsaufgaben Betreuung
(mit Ausnahme der Eichämter) werden durch das Generalsekretariat
wahrgenommen.7
durch das
General-
sekretariat
2 Das Generalsekretariat kann mit Genehmigung des Direktions-
vorstehers/der Direktionsvorsteherin entsprechende Aufgaben von
den Ämtern übernehmen.
3. Zuständigkeiten und Unterschriftsregelung