Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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172.110.2 OVDSRODSDS CH-ZH

Art. 7 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)

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Art. 7

1 Die Finanz- und Personaladministration sowie die Informa- Administrative

tikdienstleistungen für die Rekursabteilung und die Vollzugsaufgaben Betreuung

(mit Ausnahme der Eichämter) werden durch das Generalsekretariat

wahrgenommen.7

durch das

General-

sekretariat

2 Das Generalsekretariat kann mit Genehmigung des Direktions-

vorstehers/der Direktionsvorsteherin entsprechende Aufgaben von

den Ämtern übernehmen.

3. Zuständigkeiten und Unterschriftsregelung

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