172.110.2
OVDSRODSDS
CH-ZH
Art. 5 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)
Art. 5
1 Die Leiter/innen der Ämter und der Rekursabteilung sind Unterstellung
dem/der Direktionsvorsteher/in unterstellt.
der Leitungen
der Verwal-
2 Die Leiter/innen der Vollzugsaufgaben sind dem/der Stellvertre- tungseinheiten
ter/in des Generalsekretärs/der Generalsekretärin unterstellt. Davon
ausgenommen sind die Eichämter, für welche er/sie die entsprechende
Aufsicht sicherstellt.7