Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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172.110.2 OVDSRODSDS CH-ZH

Art. 5 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)

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Art. 5

1 Die Leiter/innen der Ämter und der Rekursabteilung sind Unterstellung

dem/der Direktionsvorsteher/in unterstellt.

der Leitungen

der Verwal-

2 Die Leiter/innen der Vollzugsaufgaben sind dem/der Stellvertre- tungseinheiten

ter/in des Generalsekretärs/der Generalsekretärin unterstellt. Davon

ausgenommen sind die Eichämter, für welche er/sie die entsprechende

Aufsicht sicherstellt.7

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