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172.110.2 OVDSRODSDS CH-ZH

Art. 4 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)

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Art. 4

1 Die Sicherheitsdirektion ist in folgende Verwaltungseinhei-

ten gegliedert

a. Ämter

Kantonspolizei,

Strassenverkehrsamt,

Migrationsamt,

Amt für Militär und Zivilschutz,

Sozialamt,

Sportamt;

b. Rekursabteilung;

c.7 Vollzugsaufgaben

Passbüro,

Eichämter,

Bereiche Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen.

2 Die Verwaltungseinheiten

erfüllen die ihnen durch die Rechtsordnung zugewiesenen Auf-

gaben,

erledigen Aufträge der Direktion,

wirken mit bei der Vorbereitung von sie betreffenden Regierungs-

geschäften,

wirken mit bei Gesetzgebungsvorhaben oder leiten solche.

3 Die Rekursabteilung bearbeitet die Rekurse gegen die in eigenem

Namen erfolgten erstinstanzlichen Verfügungen der Verwaltungsein-

heiten der Direktion.

4 Die Festlegung der Eichkreise erfolgt durch Verfügung des Direk-

tionsvorstehers/der Direktionsvorsteherin.7

2

Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion

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5 Die Beglaubigungen erfolgen im Auftrag der Staatskanzlei (vgl. Ver-

zeichnis der zur Beglaubigung zuständigen Behörden, genehmigt vom

Bundesrat am 21. Dezember 1972; § 53 lit. f in Verbindung mit Anhang 2

Ziff. 2.2 lit. c VOG RR3).

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