Art. 4 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)
Art. 4
1 Die Sicherheitsdirektion ist in folgende Verwaltungseinhei-
ten gegliedert
a. Ämter
Kantonspolizei,
Strassenverkehrsamt,
Migrationsamt,
Amt für Militär und Zivilschutz,
Sozialamt,
Sportamt;
b. Rekursabteilung;
c.7 Vollzugsaufgaben
Passbüro,
Eichämter,
Bereiche Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen.
2 Die Verwaltungseinheiten
erfüllen die ihnen durch die Rechtsordnung zugewiesenen Auf-
gaben,
erledigen Aufträge der Direktion,
wirken mit bei der Vorbereitung von sie betreffenden Regierungs-
geschäften,
wirken mit bei Gesetzgebungsvorhaben oder leiten solche.
3 Die Rekursabteilung bearbeitet die Rekurse gegen die in eigenem
Namen erfolgten erstinstanzlichen Verfügungen der Verwaltungsein-
heiten der Direktion.
4 Die Festlegung der Eichkreise erfolgt durch Verfügung des Direk-
tionsvorstehers/der Direktionsvorsteherin.7
2
Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion
172.110.2
5 Die Beglaubigungen erfolgen im Auftrag der Staatskanzlei (vgl. Ver-
zeichnis der zur Beglaubigung zuständigen Behörden, genehmigt vom
Bundesrat am 21. Dezember 1972; § 53 lit. f in Verbindung mit Anhang 2
Ziff. 2.2 lit. c VOG RR3).