172.110.2
OVDSRODSDS
CH-ZH
Art. 3 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)
Art. 3
¹ Das Generalsekretariat bildet den Direktionsstab. Es
leistet Führungsunterstützung für den/die Direktionsvorsteher/in,
koordiniert und unterstützt die Aufgabenerfüllung der unterstell-
ten Verwaltungseinheiten,
erfüllt die Aufgaben der Direktion, welche keiner Verwaltungsein-
heit zugewiesen sind.
General-
sekretariat
1.1.18-99
1
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Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion
2 Das Generalsekretariat ist in folgende Geschäftsbereiche aufgeteilt
Information,
Rechtsdienst,
Personal,
Finanzen/Controlling/Informatik/Logistik.
3 Die Gebäudeversicherung verfügt innerhalb des Rechtsdienstes
über eine fachliche Ansprech- und Kontaktperson.
4 Die einzelnen Geschäftsbereiche unterstehen dem/der General-
sekretär/in.