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172.110.2 OVDSRODSDS CH-ZH

Art. 3 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)

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Art. 3

¹ Das Generalsekretariat bildet den Direktionsstab. Es

leistet Führungsunterstützung für den/die Direktionsvorsteher/in,

koordiniert und unterstützt die Aufgabenerfüllung der unterstell-

ten Verwaltungseinheiten,

erfüllt die Aufgaben der Direktion, welche keiner Verwaltungsein-

heit zugewiesen sind.

General-

sekretariat

1.1.18-99

1

172.110.2

Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion

2 Das Generalsekretariat ist in folgende Geschäftsbereiche aufgeteilt

Information,

Rechtsdienst,

Personal,

Finanzen/Controlling/Informatik/Logistik.

3 Die Gebäudeversicherung verfügt innerhalb des Rechtsdienstes

über eine fachliche Ansprech- und Kontaktperson.

4 Die einzelnen Geschäftsbereiche unterstehen dem/der General-

sekretär/in.

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