132.2
CH-ZH
Art. 2 : Staatsbeitragsgesetz
Art. 2
10 Kostenanteile sind Staatsbeiträge, auf die das Gesetz einen Kostenanteile
Anspruch einräumt und deren Höhe sich aus der Gesetzgebung ergibt.
10 Kostenanteile sind Staatsbeiträge, auf die das Gesetz einen Kostenanteile
Anspruch einräumt und deren Höhe sich aus der Gesetzgebung ergibt.