Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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Art. 89

1 Schliesst ein Verwaltungsbereich mit Globalbudget besser abc. Rücklagen aus

als budgetiert, kann die Gemeindeversammlung oder das Gemeinde- Globalbudgets

parlament mit der Genehmigung der Jahresrechnung die Bildung einer

Rücklage beschliessen.

2 Rücklagen stehen dem Verwaltungsbereich zusätzlich zum bud-

getierten Globalkredit zur Verfügung und sind für die wirtschaftliche

Aufgabenerfüllung zu verwenden.

1.10.22-118

19

131.1 Gemeindegesetz (GG)

3 Schliesst ein Verwaltungsbereich mit Globalbudget schlechter ab

als budgetiert, werden zur Deckung des Fehlbetrags Rücklagen aufge-

löst.

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