Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 80

1 Bei Zweckverbänden, gemeinsamen Anstalten und juris- Genehmigung

tischen Personen des Privatrechts bedarf die Rechtsgrundlage der Ge-

nehmigung des Regierungsrates. Dieser prüft sie auf ihre Rechtmässig-

keit.

1.10.22-118

17

131.1

Gemeindegesetz (GG)

2 Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der

Rechtsgrundlage.

Verfahren

C. Pflicht zur Zusammenarbeit

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