Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 65

Eine Ausgliederung liegt vor, wenn eine Gemeinde eine oder

mehrere Aufgaben auf Dauer einer Anstalt oder einer juristischen Per-

son des Privatrechts überträgt und diese die Aufgabenerfüllung in eige-

ner Verantwortung plant, steuert und vollzieht.

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