Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 5

1 Gemeindeorgane sind

a. die Stimmberechtigten,

b. das Gemeindeparlament,

c. folgende Behörden

1. der Gemeindevorstand,

2. die Schulpflege,

3. eigenständige Kommissionen.

2 Die Gemeindeordnung kann für den Gemeindevorstand und das

Gemeindeparlament andere Bezeichnungen festlegen.

Protokoll

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Court Decisions Applying This Provision (1)

ZH_VG_001_-VB-2019-00746_2020-10-15 · zh (§ 5 Abs. 1 lit. c Ziff. 3 GG)
Municipality Appeal of Building Permit Cancellation for Protected Villa Renovation and New Construction
Schutzentscheid und § 238 Abs. 2 PBG. Als eigenständige Kommission i.S.v. § 51 (GG) kommt der Baukommission Organeigenschaft zu (§ 5 Abs. 1 lit. c Ziff. 3 GG), weshalb sie befugt ist, selber über den Weiterzug zu entscheiden, wenn – wie hier – ihre Anordnung im Rechtsmittelverfahren auf