Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 41

1 Können dringende Angelegenheiten nicht rechtzeitig in

der Behörde behandelt werden, entscheidet die Präsidentin oder der

Präsident an ihrer Stelle. Sie oder er informiert die Behörde.

2 Eine Behörde kann die Präsidentin oder den Präsidenten ermäch-

tigen, Angelegenheiten von geringer Bedeutung selbst zu entscheiden.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

ZH_VG_001_-VB-2023-00487_2023-10-12 · zh (§ 41 Abs. 1 GG)
Administrative Appeal Regarding School Assignment Dismissal Due to Improper Collegial Decision-Making
ITTELVERFAHREN SCHULZUTEILUNG VORSORGLICHE MASSNAHME ZUSTÄNDIGKEIT | | | | Rechtsnormen: | | § 4 BezverwG Art. 29 Abs. 1 BV Art./§ 41 Abs. 1 GG § 6 VRG | | | | Publikationen: | | - keine - | | Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) | | Gewichtung: 2 | | |