Kanton Zug — Gesetzessammlung 153.731
Statutory Text (3 Provisions)
1. Dem Amt für Wirtschaft und Arbeit wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Bereichen übertragen
a) Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; § 6 Bst. zi DelVO);
b) Erteilung von Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte mit einer Dauer von mehr als einem Jahr;
c) * Tätigkeit als Kontrollorgan gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie Delegation von Kontrolltätigkeiten an Dritte gemäss Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 6 Ziff. 19 DelV);
d) * Vollzug des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden;
e) * Vollzug des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91).
1. Diese Verfügung ersetzt die Verfügung vom 3. Dezember 2007.
1. Sie tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.