131.1
WAGLEV
CH-ZG
§ 9a Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen - Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Allgemeine Bestimmungen - Stimmmaterial und Stimmabgabe - Stimmmaterial
§ 9a Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG — Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
1. Bei der Ausgestaltung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ist auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.