Legislator · Kanton Zug — Gesetzessammlung
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131.1 WAGLEV CH-ZG

§ 9a Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen - Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Allgemeine Bestimmungen - Stimmmaterial und Stimmabgabe - Stimmmaterial
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§ 9a Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG — Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen

1. Bei der Ausgestaltung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ist auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.

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