Legislator · Kanton Uri — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
2.3121 GO CH-UR

Artikel 24 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Organisation - Ratsleitung - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (148 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 24 GO — Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

1. Die Ratsleitung ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei Mitglieder anwesend sind.

2. Bei Stimmengleichheit gilt derjenige Entscheid als angenommen, der die Stimme des oder der Vorsitzenden erhalten hat.

← Artikel 23 GO Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Massgebliche Rechtsgrundlagen Artikel 25 GO →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →