2.3121
GO
CH-UR
Artikel 130 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff
Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Kleine Anfrage
Artikel 130 GO — Begriff
1. Mit der Kleinen Anfrage wird der Regierungsrat ersucht, dem Landrat Aufschluss zu erteilen über irgendeinen Gegenstand, der unter der verfassungsmässigen Oberaufsicht des Landrats steht.