Legislator · Kanton Uri — Gesetzessammlung
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2.3121 GO CH-UR

Artikel 130 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff

Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Kleine Anfrage
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Artikel 130 GO — Begriff

1. Mit der Kleinen Anfrage wird der Regierungsrat ersucht, dem Landrat Aufschluss zu erteilen über irgendeinen Gegenstand, der unter der verfassungsmässigen Oberaufsicht des Landrats steht.

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