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10.5106 BLNR CH-UR

Artikel 19 Reglement zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR) - Beitragshöhe: Entschädigung für Ertragsausfall oder Mehraufwand

Besondere Bestimmungen - Arten und Höhe der Beiträge
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Artikel 19 BLNR — Beitragshöhe: Entschädigung für Ertragsausfall oder Mehraufwand

1. Die Entschädigung für einen allfälligen Ertragsausfall oder für einen Mehraufwand richtet sich nach der Höhe des Minderertrags oder des Mehraufwands. Die genaue Höhe wird im Bewirtschaftungsvertrag festgehalten.

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