Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 99 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

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§ 99 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

7. Nachträgliche ordentliche Veranlagung

a) Von Amtes wegen

Bei stossenden Verhältnissen, insbesondere betreffend die im Quellensteuersatz

einberechneten Pauschalabzüge, kann unter den vom Eidgenössischen Finanz-

departement festgelegten Voraussetzungen von Amtes wegen eine nachträgliche

ordentliche Veranlagung zugunsten oder zuungunsten der steuerpflichtigen

Person durchgeführt werden.

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