Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 98 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 98 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

5. Empfänger von Vorsorgeleistungen

1 Im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige, die auf Grund eines früheren öffent-

lichrechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Vorsorge-

einrichtung mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton oder aus privatrechtlichen

Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der ge-

bundenen Selbstvorsorge mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Renten, Kapi-

talleistungen oder andere Vergütungen erhalten, unterliegen für diese Leistun-

gen einem Steuerabzug an der Quelle.

2 Die Steuer beträgt bei Renten 5 Prozent und bei Kapitalleistungen 2.5 Prozent

der Bruttoeinkünfte.

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