172.200
STG
CH-SZ
§ 97 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 97 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
4. Hypothekargläubiger
1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch
Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken im Kanton gesichert sind, unterliegen
für die ihnen ausgerichteten Zinsen einem Steuerabzug an der Quelle.
2 Die Steuer beträgt 10 Prozent der Bruttoeinkünfte. Dazu gehören auch die
Zinsen, die nicht den Steuerpflichtigen selber, sondern Dritten zufliessen.