Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.200 STG CH-SZ

§ 88 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (292 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 88 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

2. Steuerbare Leistungen

1 Die Quellensteuer wird von den Bruttoeinkünften berechnet.

2 Steuerbar sind

a) die Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit nach § 87 Abs. 1,

die Nebeneinkünfte wie geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen so-

wie Naturalleistungen, nicht jedoch die vom Arbeitgeber getragenen Kosten

der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung nach § 18 Abs. 2 und

b) die Ersatzeinkünfte.

3 Naturalleistungen und Trinkgelder werden in der Regel nach den für die eidge-

nössische Alters- und Hinterlassenenversicherung geltenden Ansätzen bewertet.

← § 87 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern § 89 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →