Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 81 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 81 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

b) Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

1 Als Eigenkapital gilt bei

a) den kollektiven Kapitalanlagen der auf den direkten Grundbesitz entfallende

Anteil am Reinvermögen;

b) den Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen das Reinvermö-

gen.

2 Die Vermögenswerte werden nach den für die Vermögenssteuer natürlicher

Personen geltenden Grundsätzen bewertet.

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