172.200
STG
CH-SZ
§ 78 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 78 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1. Voraussetzung und Bemessung
Die juristischen Personen entrichten anstelle der Gewinnsteuer eine Minimal-
steuer, wenn diese die nach §§ 71 bis 74 berechnete Gewinnsteuer übersteigt.
Die Minimalsteuer wird nach dem Eigenkapital bemessen.