172.200
STG
CH-SZ
§ 51 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 51 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
2. Bemessung des Einkommens
1 Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuer-
periode.
2 Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist
das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse mass-
gebend.
3 Steuerpflichtige mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jeder Steuerpe-
riode und am Ende der Steuerpflicht einen Geschäftsabschluss erstellen. Kein
Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im zweiten
Halbjahr der Steuerperiode aufgenommen wird.
Court Decisions Applying This Provision (1)
SZ_VG_002_II-2015-49_2016-06-09 · sz (§ 51 Abs. 2 StG/SZ)
Taxation of Real Estate Retained During Business Transfer to Corporation
elbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse massgebend (§ 51 Abs. 2 StG/SZ; Art. 41 Abs. 2 DBG). Selbständigerwerbende sind gemäss § 51 Abs. 3 StG/SZ (bzw. Art. 41 Abs. 3 DBG) verpflichtet, in jeder Steue