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172.200 STG CH-SZ

§ 51 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 51 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

2. Bemessung des Einkommens

1 Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuer-

periode.

2 Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist

das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse mass-

gebend.

3 Steuerpflichtige mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jeder Steuerpe-

riode und am Ende der Steuerpflicht einen Geschäftsabschluss erstellen. Kein

Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im zweiten

Halbjahr der Steuerperiode aufgenommen wird.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

SZ_VG_002_II-2015-49_2016-06-09 · sz (§ 51 Abs. 2 StG/SZ)
Taxation of Real Estate Retained During Business Transfer to Corporation
elbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse massgebend (§ 51 Abs. 2 StG/SZ; Art. 41 Abs. 2 DBG). Selbständigerwerbende sind gemäss § 51 Abs. 3 StG/SZ (bzw. Art. 41 Abs. 3 DBG) verpflichtet, in jeder Steue