172.200
STG
CH-SZ
§ 38 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 38 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
bb) Besondere Kapitalleistungen
1 Kapitalleistungen gemäss § 23 sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende
körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden gesondert zu dem Steuersatz
besteuert, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen eine jährliche Leis-
tung von 1/25 der Kapitalleistung ausgerichtet würde. Die einfache Steuer be-
trägt maximal 1.5 Prozent.
2 Die Sozialabzüge gemäss § 35 werden nicht gewährt.
Court Decisions Applying This Provision (1)
SZ_VG_002_II-2020-121_2021-05-19 · sz (§ 38 StG)
Goodwill Indemnity Taxation Qualification
ner mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Vorsorge- einrichtung oder gleichartige Kapitalabfindungen des Arbeitgebers werden nach § 38 StG bzw. Art. 38 DBG besteuert, d.h. gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem privilegierten Steuersatz besteuert (vgl. § 23 Abs.