172.200
STG
CH-SZ
§ 242 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 242 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
dd) Steuererklärungen
1 Im Kalenderjahr 2001 ist eine nach dem alten Steuergesetz ausgefüllte Steu-
ererklärung einzureichen. Sie wird zur Ermittlung des voraussichtlichen Steuer-
betrages für die provisorische Steuerrechnung gemäss § 184 berücksichtigt.
2 Die Steuererklärung für die erste Steuerperiode nach neuem Recht (2001) ist
entweder im Jahr 2002 oder zusammen mit derjenigen für die Steuerperiode
2002 im Jahr 2003 einzureichen.
3 Der Regierungsrat regelt die Ausnahmen.