172.200
STG
CH-SZ
§ 229 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 229 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
4. Verfahren
1 Das Verfahren richtet sich nach dem Justizgesetz und der Schweizerischen
Strafprozessordnung (StPO). Die kantonale Steuerverwaltung kann im Strafver-
fahren gestützt auf Art. 104 Abs. 2 StPO volle Parteirechte einer Strafklägerin
ausüben.
2 Letztinstanzliche Entscheide unterliegen der Beschwerde in Strafsachen an das
Bundesgericht.
VIII. Schlussbestimmungen
A. Besondere Zuständigkeitsvorschriften